Mund-Nasenschutzpflicht an Schulen

von Michaela Hairer
12. September 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

laut Mitteilung der Bildungsdirektion gilt ab Montag, 14.09.2020,  für alle Personen (Schüler/innen, Lehrpersonen, Eltern) im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasenschutzes (MNS). Dies gilt im gesamten Innenbereich.

Ich bitte auch alle Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit eine Reservemaske in der Schultasche mitzunehmen.

 

Ich freue mich auf euch alle und wünsche euch einen guten Start ins neue Schuljahr. Bis bald.

 

Alles Gute und liebe Grüße,

Regina